Essenszuschuss steuerfrei in Österreich

Essenszuschuss steuerfrei in Österreich: Was 2026 gilt (8 € / 2 €) – und wie es digital funktioniert

Viele österreichische Unternehmen möchten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Essenszuschuss anbieten, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand oder steuerliche Risiken einzugehen. Gleichzeitig bestehen oft Unsicherheiten darüber, wie hoch der steuerfreie Essenszuschuss ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob digitale Lösungen zulässig sind. In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über die geltenden Regelungen in Österreich sowie Hinweise zur praxisgerechten Umsetzung.

Wie hoch ist der steuerfreie Essenszuschuss in Österreich?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Essenszuschüsse pro Arbeitstag steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Essenszuschuss bis zu 8 € pro Arbeitstag

Ein Zuschuss von bis zu 8 € pro Arbeitstag ist steuerfrei, wenn er ausschließlich für Mahlzeiten verwendet werden kann, die von: - Gaststätten, - Kantinen oder - Lieferservices zubereitet oder geliefert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Mahlzeit im Betrieb, im Homeoffice oder an einem anderen Ort konsumiert wird, solange sie abgeholt oder geliefert wurde.

Essenszuschuss bis zu 2 € pro Arbeitstag

Ein Zuschuss von bis zu 2 € pro Arbeitstag ist steuerfrei, wenn der Gutschein oder die Lösung auch für den Einkauf von Lebensmitteln (z. B. Supermarkt, Bäckerei, Fleischerei) verwendet werden kann.

Warum gibt es unterschiedliche Höchstbeträge?

Die Unterscheidung dient der steuerlichen Abgrenzung: - Mahlzeiten gelten als begünstigter Sachbezug (höhere Grenze), - Lebensmittel hingegen unterliegen einer strengeren Begrenzung. Für die Steuerfreiheit ist daher entscheidend, wofür der Essenszuschuss tatsächlich eingesetzt werden kann.

Wie oft darf ein Essenszuschuss gewährt werden?

Pro Arbeitstag darf höchstens ein Essenszuschuss gewährt werden. Der Arbeitgeber muss organisatorisch sicherstellen, dass: - keine Mehrfachgewährung erfolgt und - Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit, Feiertage) berücksichtigt werden. Eine spätere gesammelte Einlösung der Gutscheine (z. B. am Wochenende) ist zulässig, sofern die Ausgabe arbeitstäglich korrekt erfolgt ist.

Gilt der Essenszuschuss auch im Homeoffice?

Ja. Ein Essenszuschuss kann auch dann steuerfrei bleiben, wenn: - die Mahlzeit per Lieferservice bestellt oder abgeholt wird und - anschließend im Homeoffice konsumiert wird. Entscheidend ist nicht der Konsumort, sondern die Art der Mahlzeit und die korrekte organisatorische Abwicklung.

Welche Formen des Essenszuschusses sind zulässig?

In Österreich sind folgende Formen anerkannt: - Papier-Essensmarken - Elektronische Gutscheine oder Chipkarten - Digitale Essenszuschüsse über Apps oder elektronische Systeme Digitale Lösungen sind zulässig, wenn sie die eindeutige Zuordnung, Zweckbindung und Dokumentation sicherstellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch von Beginn an auf eine digitale Lösung per App zu setzen, um sich viel Arbeit in der organisatorischen Abwicklung zu ersparen.
Sie können sich hier unsere App Lösung dazu gerne ansehen: Steuerfreier Essenszuschuss per digitaler App in Österreich

Fazit: Essenszuschuss ist sinnvoll – wenn er korrekt umgesetzt wird

Der Essenszuschuss ist einer der wenigen Vorteile, die in Österreich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden können. Damit er dieses Potenzial auch tatsächlich entfaltet, ist eine saubere organisatorische und rechtliche Umsetzung entscheidend. Viele Unternehmen setzen daher auf digitale Essenszuschuss-Lösungen, da diese: - den Verwaltungsaufwand reduzieren, - klare Abrechnungen für die Buchhaltung liefern und - die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig abbilden.
Wenn Sie klären möchten, ob und wie ein Essenszuschuss in Ihrem Unternehmen rechtssicher umgesetzt werden kann, empfiehlt sich ein kurzes, unverbindliches Gespräch zur Einordnung Ihrer Situation.
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